Die Geschichte des Katasterwesens in der Schweiz
Bereits im 17. Jahrhundert wurden zu Steuerzwecken Zehntenpläne erstellt. In der kurzlebigen Helvetischen Republik entstand um 1800 auf politischer Ebene erstmals die Idee einer landesweiten Katastervermessung. Die rechtlichen Grundlagen dazu wurden 1912 geschaffen. Damit wurde auch der Wandel vom Steuer- zum Rechtskataster vollzogen. Seither ist das Katasterwesen in der Schweiz geprägt von Methodenfreiheit, Digitalisierung und Erweiterungen. Es dient heute nicht nur der Sicherung des Grundeigentums, sondern schafft zuverlässige Geodaten, die auf vielfältigste Weise genutzt werden.
1650–1840: Die Anfänge des schweizerischen Katasterwesens
Die ersten Katasterpläne dienen Steuerzwecken. Bis Mitte des 19. Jahrhunderts erfolgen die Vermessungen von Kanton zu Kanton unterschiedlich.
1841–1923: Vom Geometerkonkordat zur Eidgenössischen Grundbuchvermessung
Die kantonal organisierte amtliche Vermessung wird zur Verbundaufgabe von Bund und Kantonen mit dem Ziel, Grundeigentum zu sichern.
Ab 1920: Mit Methodenfreiheit in Richtung flächendeckende amtliche Vermessung
Die technologische Entwicklung führt zu Methodenfreiheit und Digitalisierung in der amtlichen Vermessung. Die Flächendeckung soll dank landesweitem Vermessungsprogramm erreicht werden.
Ab 1993: Neue Grundlagen für das Katasterwesen
Mit neuen Rechtsnormen für die amtliche Vermessung werden deren Daten zu Georeferenzdaten: für die Grundeigentumssicherung und viele weitere Anwendungen.
Ab 2014: Das schweizerische Katastersystem wird erweitert
Neben amtlicher Vermessung, Grundbuch und ÖREB-Kataster soll das schweizerische Katastersystem mit einem Leitungskataster erweitert werden.